Kostenplanung

Transparenz schafft Vertrauen

Bevor es losgeht, prüfen wir für Sie die Leistungspflicht Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse oder schreiben Ihnen einen Plan für Ihre Private Krankenversicherung.

Für gesetzlich versicherte Patienten, die bei Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung schon 18 Jahre alt sind, dürfen die Krankenkassen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen die Behandlungskosten übernehmen.

Unabhängig von der Versicherungsart können Sie bei uns zwischen verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten wählen. Dafür werden wir alle Untersuchungsergebnisse und Behandlungsstrategien ausführlich miteinander besprechen.

Wenn Sie alternative Behandlungsmethoden wünschen oder Zahnspangen, die von Ihrer Versicherung nicht oder nur teilweise bezahlt werden, dann bieten wir Ihnen Ratenzahlungsmöglichkeiten.

Wir freuen uns sehr auf Sie! Bestimmt finden wir gemeinsam einen Weg zu Ihrem schönsten Lächeln.